AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen – Pixxelkunst made by Dirk Draewe

(Stand 01.01.2016)

§ 1 Geltung / Allgemeines

  1. Die  nachfolgenden  allgemeinen  Liefer-  und  Geschäftsbedingungen  (im folgenden AGB  genannt)  gelten  für alle von Dirk Draewe – PIXXELKUNST made by Dirk Draewe (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten  Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Auftragserteilung/Vertragsunterzeichnung, spätestens  jedoch mit Entgegennahme der Lieferung/Leistung (Bildmaterials).
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
    Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  5. Der Fotograf kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

§ 2 Bildproduktionen

  1. Soweit der  Fotograf Kostenvoranschläge  erstellt,  sind  diese  unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten,  die der Fotograf nicht zu vertreten hat,  so ist eine zusätzliche Vergütung  auf der Grundlage der aktuell gültigen Preisliste zu leisten.
  2. Die Kosten für zusätzliche Leistungen Dritter, die zur Ausführung eines Auftrags notwendig oder gewünscht sind, trägt der Kunde, soweit es nicht anders vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere auch für die Fahrtkosten bei Anreise über 15 km vom Wohnort des Fotografen und dadurch anfallende Spesen. Diese Kosten werden, soweit diese schon bekannt sind, bei Auftragserteilung/Vertragsunterzeichnung dem Kunden mitgeteilt.
  3. Bei Auftragserteilung/Vertragsunterzeichnung erkennt der Kunde meine Bildauffassung und meinen Bearbeitungsstil an. Besondere Gestaltungs- oder Bearbeitungswünsche müssen vor Auftragserteilung vereinbart werden.Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

§ 3 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um  urheberrechtlich  geschützte  Lichtbildwerke  i.S.v.  §  2  Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom  Kunden  in  Auftrag  gegebene  Gestaltungsvorschläge oder  Konzeptionen sind eigenständige  Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet  wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen  und/oder privaten Zwecken der Sichtung,  Auswahl  und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt  der gelieferten  Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  7. Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Ab dem Zeitpunkt  der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Darüber hinaus verwahre ich meine Bilddaten auch sorgfältig. Ich bin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Bilddaten drei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu löschen.

§ 4  Nutzungs und Urheberrecht

  1. Der Kunde  erwirbt grundsätzlich  nur  ein  einfaches  Nutzungsrecht  zur einmaligen nichtkommerziellen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet  oder die Einstellung in digitale Datenbanken, sowie das Recht zur privaten Weitergabe und privaten Vervielfältigung sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen grundsätzlich möglich.
  2. Eine kommerzielle Nutzung von mir  gefertigter Fotos oder die Weitergabe an Dritte außerhalb des privaten Rahmens, sowohl für den Kunden als auch den Fotografen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene  oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweils vereinbarte Honorar.
  4. Eine Veröffentlichung von mir gefertigter Fotos in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien (insbesondere Internet) erfordert in jedem Fall meine Namensnennung (z.B.: “Foto: PIXXELKUNST made  by Dirk Draewe“) und/oder ein Verweis („Link“) auf meine Webseite (www.draewe.de).
  5. Die Fotos dürfen vom Fotografen bis auf Widerruf als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung verwendet werden.
  6. Jede über §4 AGB hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung isthonorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    1. eine  Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere  in Sammelbänden, produktbegleitenden  Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    2. die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische  oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM,  DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),  soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziffer III 5. AGB dient,
    3. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    4. die Weitergabe des digitalisierten  Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,  die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies  geeignet sind.
  7. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische  Hilfsmittel zur Erstellung eines  neuen  urheberrechtlich geschützten Werkes sind  nur  nach  vorheriger  schriftlicher  Zustimmung  des Fotografen  und nur  bei Kennzeichnung  mit [M] gestattet. Auch  darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt,  die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche  Nutzung,  Wiedergabe oder  Weitergabe  des Bildmaterials ist  nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  9. Die Einräumung der Nutzungsrechte  steht unter der aufschiebenden  Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

§ 5 Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen  oder  Objekte, es  sei  denn,  es  wird ein  entsprechend  unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus,  z. B. für abgebildete  Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen  etc.  obliegt  dem  Kunden.  Der Kunde  trägt   die  Verantwortung  für  die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Meine Haftung bei Verlust der Aufnahmen durch technischen Defekt ist beschränkt auf einen Schadensersatz in der Form, dass ich nicht geleistete Arbeit nicht in Rechnung stelle. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben sonstige gesetzliche Erfüllungs-  oder Nachbesserungsansprüche.
  3. Ich behandle vom Modell / Kunden mitgebrachte Gegenstände (z.B. Kleidung, Requisite etc.) selbstverständlich mit größter Sorgfalt. Für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weiterführende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei Unfällen, Sach- und Personenschäden hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weiterführende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Honorare

  1. Es gilt grundsätzlich das vereinbarte Honorar inkl. einer zu vertretenden Erhöhung der Produktionskosten in Höhe von 15%. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing  (MFM). Das  Honorar  versteht sich als Endpreis.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß § 4 AGB abgegolten.
  3. Bei Auftragserteilung/Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 25% des (ggf. geschätzten) Auftragswerts fällig, zahlbar in bar oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung/Vertragsunterzeichnung. Mit Eingang der Anzahlung gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Trifft der Vorschuss oder der entsprechende Nachweis nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
  4. Der (restliche) Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme zahlbar in bar oder per Überweisung innerhalb 10 Tagen nach dem Foto-Shooting fällig, es sei denn es wurde ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert,  so ist das entsprechende  Teilhonorar mit der jeweiligen Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Das Honorar gemäß Ziffer VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt  vorbehaltlich einer  abweichenden Vereinbarung ein  Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig   festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist  außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen  aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

§ 7 Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial für Printzwecke ist  in der gelieferten  Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens  jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert unter Beigabe von zwei Belegexemplare zurückzusenden. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung, sofern vereinbart, grundsätzlich zu löschen bzw. die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet  nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich  zum Zwecke der  Prüfung,  ob  eine  Nutzung  oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb  eines  Monats  nach  Erhalt zurückzugeben, sofern bei Lieferung keine  andere  Frist  vermerkt ist.  Digitale  Daten  sind  zu  löschen  bzw. sind  die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt  worden ist.
  4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher  Verpackung.  Der Kunde  trägt  das  Risiko des  Verlusts  oder  der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

§ 8 Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars mindestens jedoch 100,- € / Bild, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.zu zahlen.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte (bzw. nach aktueller MFM-Liste übliche) Nutzungshonorar zu zahlen.
  3. Eine Terminverschiebung und/oder Terminabsage ist abhängig von Art und/oder Umfang des Fotoshooting, es gelten dabei die nachfolgenden Fristen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart worden. Basis-Fotoshootings (z.B. Portraits, Familien-Shootings, u.ä) können bis drei Werktage vor dem vereinbarten Termin verschoben und/oder abgesagt werden. Event-Fotoshootings (z.B. Hochzeiten, Abschlussbälle, Fotodokumentation von Feiern u.ä) können bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin verschoben und/oder abgesagt werden.  Sollte der vereinbarte Aufnahmetermin nicht fristgerecht bzw. ohne unvorhersehbare Gründe (z.B. wegen Unfall, Krankheit, Trauerfall, etc.) verschoben und/oder abgesagt werden, verfällt die Anzahlung. Ich behalte mir vor, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung sowie die mir ggf. entstandenen Kosten auch den Kosten Dritter in Rechnung zu stellen. Liegt ein unvorhersehbarer Grund seitens des Fotografen vor, bemüht sich dieser im Rahmen des Zumutbaren um einen vergleichbaren Ersatzfotografen.
  4. Liefertermine für Fotos und Abzüge sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere können Termine die abhängig von Dritten sind (ausbelichtete Fotos etc.) nicht verbindlich vereinbart werden.

§ 9 Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten  sich, die ungültige  Bestimmung durch eine sinnentsprechende  wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten  Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

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